Charter-Rücktritt

Absicherung während Corona





Wir möchten Ihnen auch in diesen Zeiten die größtmögliche Sicherheit für Ihren Urlaub und Ihre Zahlung bieten. Bei Charter- Rücktrittversicherungen werden zurzeit zusätzliche Möglichkeiten angeboten, wie ein Corona- und Insolvenz-Schutz, sodass Sie auch dieses Jahr Ihren Törn entspannt planen können. Es gibt verschiedene Versicherungsagenturen, die auf Charterer zugeschnittene Leistungen anbieten. Anhand unseres Partners Yacht-Pool möchten wir Ihnen ein Beispiel vorstellen.

Ihre Vorteile mit zusätzlichen Corona-Leistungen (* im PLUS-Paket enthalten):

Infektion mit Corona
Erkrankung von Versicherungsnehmer sowie weiteren Reisenden
Flüge mitversichert (als Zusatzoption möglich)
Impfunverträglichkeit
weltweiter Schutz
Insolvenz ausgewählter Anbieter und deren Beteiligten*

Manche Vercharterer arbeiten mit einer bestimmten Versicherung zusammen, deren Leistungen gleich im Buchungspaket inbegriffen sind. Bei anderen muss sich der Charterer selber kümmern, wenn er eine Charter-Rücktrittversicherung dabei haben möchte. Weitere Versicherer mit Charterleistungen sind zum Beispiel HanseMerkur oder die Allianz. Wir informieren Sie gerne, ob und welche Leistungen in Ihrer Buchung enthalten sind.

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Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Alle Kunden mit einem Wohnsitz in Europa können bei Yacht-Pool die Charter-Rücktrittversicherung nutzen.
Falls nicht anders vereinbart, startet der Schutz am Tag der Policierung (bei fristgerechter Zahlung) und endet nach dem Törn. Eine zusätzliche Versicherung der An- und Abreise ist nach Vereinbarung möglich.
Crew-Mitglieder sind nur vom Schutz erfasst, wenn Sie in der Crew-Liste stehen, daher ist ein rasches Ausfüllen und Pflegen der Crew-Liste im Falle von Änderungen wichtig. Sollte nur ein Teil der Crew ausfallen, fällt die Erstattung anteilig aus.
Im Falle einer Stornierung (Nichtantritt) werden für die dem Charterunternehmen geschuldeten Stornokosten oder andere, vom Versicherten im Zusammenhang mit der Charter vertraglich geschuldete Rücktrittkosten Entschädigungen geleistet. Bei Abbruch werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten erstattet.
Sollte ein Schadensfall eintreten, ist die Versicherung umgehend zu informieren und die Kosten sind möglichst gering zu halten. Außerdem ist die Reise bei der Buchungsstelle oder bei einer schon angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren. Zur Schadensregulierung benötigt der Versicherer alle Unterlagen, die Ursache und die Höhe des Zahlungsanspruches belegen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schwangerschaft und allen damit verbundenen Komplikationen. Ebenfalls nicht versichert sind Reiseausfälle durch Kriege, politische Gewalttaten oder ähnlichen Ereignissen. Im Falle einer Quarantäne ohne Infektion greift die Versicherung nicht.
1a Yachtcharter hat das Siegel „checked & trusted“ von Yacht-Pool International und ein Schutz im Falle einer Insolvenz ist somit im Versicherungspaket PLUS enthalten. Insolvenzen von Flottenbetreibern, die ebenfalls dieses Siegel von Yacht-Pool erhalten haben, sind mit PLUS auch abgedeckt.

Die Antworten beziehen sich auf die Charter-Rücktrittversicherung und das PLUS-Paket von Yacht-Pool. Regelungen anderer Versicherer unterscheiden sich. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Es wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.

Starten Sie jetzt mit Ihrer Chartersuche oder lassen Sie sich von unserem Blog inspirieren. Wir wünschen Ihnen viel Vorfreude bei der Planung Ihrer nächsten Yachtcharterreise!