FAQ

Lizenzen

Die benötigten Nachweise variieren je nach Zielrevier. Meistens wird mindestens eine international anerkannte Segellizenz (nachfolgend “int. Segellizenz” genannt) verlangt.

  • Für deutsche Kunden bedeutet dies, dass mindestens der Sportbootführerschein-See vorhanden sein muss. Der BR bzw. BK Schein sind keine international anerkannten Scheine. Sie reichen daher nicht als alleiniger Befähigungsnachweis aus!
  • Für österreichische Kunden muss mindestens der Befähigungsausweis Fahrbereich 2 (FB2) vorliegen.
  • Für Schweizer Kunden wird der Hochseeschein verlangt.
  • Das ICC gilt grundsätzlich als international anerkannte Segellizenz.

Sollte Ihre Lizenz oben nicht erwähnt sein, kontaktieren Sie uns bitte.

Zusätzlich ist in vielen Ländern ein Funkschein verpflichtend. Hier reicht üblicherweise ein Short Range Certificate (SRC). Nachfolgend eine Übersicht zu den benötigten Befähigungsnachweisen der einzelnen Länder:

  • Belgien: int. Segellizenz und Funkschein,
  • Deutschland: int. Segellizenz und Funkschein gemäß GMDSS. Für Boote bis zu 12 m Länge kann das Funkgerät nach vorheriger Absprache ausgebaut werden, wodurch kein Funkschein nötig ist.
  • Dänemark: int. Segellizenz und Funkschein,
  • Estland: int. Segellizenz,
  • Finnland: int. Segellizenz,
  • Frankreich: int. Segellizenz und Funkschein,
  • Griechenland: Offiziell benötigen sowohl der Skipper als auch der Co-Skipper eine int. Segellizenz. Sollte der Co-Skipper keinen Segelschein haben, muss dieser seine nautischen Kenntnisse in einem "Port-Statement" schriftlich bestätigen. Dies ist allerdings eine reine Formalität, damit auch Crews mit nur einer Person mit Segellizenz chartern können. Achtung: Der SBF See wird von griechischen Hafenämtern nicht als alleiniger Nachweis anerkannt, da die Befähigung zum Führen von Yachten unter Segeln nicht explizit auf dem Schein erwähnt wird. Manche Vercharterer erwarten daher einen SKS für den Skipper oder akzeptieren den SBF See nur unter der Bedingung, dass der Skipper eine zusätzliche Erklärung zu seiner Befähigung zum Segeln unterschreibt. Auch andere Lizenzen, welche konkrete Einschränkungen nennen (z.b. RYA Day Skipper, der nur zum Segeln bei Tageslicht befähigt) werden teilweise nicht akzeptiert.Sollten Sie nur den SBF See oder andere Scheine mit Einschränkungen besitzen, informieren Sie uns bitte vor einer Buchung, damit wir mit dem Vercharterer abklären können, ob und unter welchen Bedingungen dieser für das Chartern akzeptiert wird. 
  • Italien: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Kroatien: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Malta: int. Segellizenz,
     
  • Montenegro: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Niederlande/IJsselmeer: int. Segellizenz und Funkschein, teilweise wird der SKS gewünscht. Als Funkschein auf dem Ijsselmeer wird der UBI oder das SRC akzeptiert. 
     
  • Norwegen: int. Segellizenz, Funkschein (SRC) und Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf),
     
  • Polen: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Portugal: int. Segellizenz und Funkschein (für die Azoren wird teilweise zusätzlich ein Erfahrungsnachweis verlangt),
     
  • Spanien: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Slowenien: int. Segellizenz und Funkschein (da das Ziel in der Regel Italien oder Kroatien ist),
     
  • Schweden: int. Segellizenz und Funkschein,
     
  • Türkei: int. Segellizenz,
     
  • Vereinigtes Königreich: int. Segellizenz und Funkschein.
Außerhalb von Europa sind Lizenzen meist zweitrangig, die Segelerfahrung ist in der Regel entscheidend. Hierfür haben die meisten Vercharterer einen Vordruck für einen Erfahrungsnachweis (Segellebenslauf), der vor der Buchung auszufüllen ist, damit der jeweilige Anbieter entscheiden kann, ob die Erfahrung ausreicht. In der Regel genügen drei dokumentierte Törns auf vergleichbaren Schiffen. Auch ein Skippertraining zählt als relevante Erfahrung. 
 
Teilweise wird dennoch eine international anerkannte Segellizenz (nachfolgend “int. Segellizenz” genannt) verlangt. Sollte dies der Fall sein, werden folgende Nachweise gefordert: 
 
  • Deutsche Kunden müssen mindestens den Sportbootführerschein-See vorweisen. Der BR bzw. BK Schein sind keine international anerkannten Scheine. Sie reichen daher nicht aus! 
     
  • Österreichische Kunden müssen mindestens der Befähigungsausweis Fahrbereich 2 (FB2) vorlegen. 
     
  • Schweizer Kunden müssen den Hochseeschein haben. 
     
  • Das ICC gilt grundsätzlich als international anerkannte Segellizenz.
Sollte Ihre Lizenz oben nicht erwähnt sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Wenn zusätzlich ein Funkschein verlangt wird, reicht üblicherweise ein Short Range Certificate (SRC). 
 
Nachfolgend eine Übersicht zu den benötigten Befähigungsnachweisen der einzelnen Länder:
 
  • Australien: Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf), Segellizenzen sind zweitrangig,
     
  • Belize: Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf), Segellizenzen sind zweitrangig,
     
  • Brasilien: int. Segellizenz,
     
  • Französisch Polynesien: int. Segellizenz und Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf),
     
  • Japan (Okinawa): int. Segellizenz und Erfahrungsnachweis,
     
  • Kanada: int. Segellizenz sowie ein umfangreicher Segel-Lebenslauf,
     
  • Karibik: Je nach Anbieter unterschiedlich, oft muss ein umfangreicher Segel-Lebenslauf eingereicht werden. Segellizenzen sind üblicherweise zweitrangig.
     
  • Kap Verde:  int. Segellizenz,
     
  • Mexico: int. Segellizenz und Erfahrungsnachweis,
     
  • Neukaledonien: Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf), Segellizenzen sind zweitrangig,
     
  • Panama: Bareboat Charter sind nicht möglich, Skipper des Vercharterers an Bord ist Pflicht. Daher sind Lizenzen irrelevant. 
     
  • Thailand: int. Segellizenz, je nach Vercharterer zusätzlich ein Erfahrungsnachweis,
     
  • Seychellen: int. Segellizenz und Funkschein in Englisch oder Französisch, zusätzlich wird ein Erfahrungsnachweis gefordert. 
     
  • USA: Erfahrungsnachweis (Segel-Lebenslauf), Segellizenzen sind zweitrangig.
     
  • Zanzibar: int. Segellizenz und Funkschein zusätzlich wird ein Erfahrungsnachweis gefordert.
 

Charterzeiträume

In europäischen Revieren beginnt und endet die Charterwoche in der Regel immer samstags. Manche Vercharterer bieten jedoch für einen Teil ihrer Flotte abweichende Starttage an, wie beispielsweise Mittwoch in Kroatien oder Freitag bzw. Sonntag auf Mallorca. In unserer Yachtsuche können Sie Ihre bevorzugten Starttage durch einen Filter angeben, um alle Optionen im Zielgebiet zu sehen. Falls Sie einen abweichenden Zeitraum zur angegebenen Verfügbarkeit der Yacht wünschen, können wir eine Anfrage beim Vercharterer stellen. Allerdings können diese meist erst kurzfristig vor dem gewünschten Startdatum angeboten werden. In der Hochsaison sind in der Regel nur die Standardzeiträume buchbar.

In Überseegebieten ist oft ein täglicher Charterbeginn möglich und die Dauer der Charter kann relativ frei gewählt werden, was eine flexible Planung entsprechend der besten Flugverbindungen erlaubt.
Kurzcharter sind in der Regel 7–14 Tage vor Törnbeginn verfügbar. Vercharterer versuchen zunächst, die vollen Wochen zu verbuchen und bieten kürzere Zeiträume an, um Lücken im Buchungsplan zu füllen. Für Buchungen in der Vor- und Nachsaison (April-Mitte Mai bzw. Oktober-November) ist manchmal auch eine langfristige Planung möglich. Bitte melden Sie sich zeitgerecht bei uns, damit wir ein geeignetes Schiff für Sie finden können.

Die Wahrscheinlichkeit, ein Boot für eine Kurzcharter zu erhalten, ist höher, wenn die Charter entweder Samstagabend beginnt oder Samstagmorgen endet, um die reguläre Charterwoche nicht zu unterbrechen. Bei einer Charter von Donnerstag bis Montag, beispielsweise, müssen beide Charterwochen frei sein, und die Restwochen sind schwieriger zu verchartern.
Die Preisgestaltung erfolgt individuell durch den Vercharterer. Manchmal wird der Preis auf die genauen Tage berechnet, während in anderen Fällen der reguläre Wochenpreis gilt. Details klären wir gerne für Sie.

Am Ijsselmeer sind Kurzcharter in der Regel auch langfristig buchbar und der Starttag flexibel wählbar. Ausgenommen sind hier Ferienzeiten oder Feiertage, wo Kurzcharter nur kurz vor Start angenommen werden.
Bei den meisten Vercharterern ist gegen einen Aufpreis ein früherer Check-in möglich. Die Kosten und Check-in Zeiten finden Sie im jeweiligen Angebot. Beachten Sie jedoch, dass eine frühere Übernahme nie zu 100 % garantiert werden kann. Jeder Vercharterer hat festgelegte Übergabezeiten, welche den Charterunterlagen zu entnehmen sind. In der Regel werden Charteryachten am Übergabetag morgens von der Vorcrew verlassen, anschließend gereinigt und für die neue Crew vorbereitet. Wann die Yacht fertig ist, hängt vom Zustand der Yacht und eventuell nötigen Reparaturen ab. Die Übernahmezeiten im Vertrag ändern sich also bei Buchung des Early Check-ins nicht, da dieser nicht garantiert werden kann. Falls ein Early Check-in gebucht wurde, muss der Aufpreis nur gezahlt werden, wenn die frühere Übernahme tatsächlich stattfindet.  Wir empfehlen, den Stützpunkt am Vormittag der Übernahme telefonisch zu kontaktieren, um zu erfragen, ob eine frühere Übernahme stattfinden kann.
 
Einige Vercharterer bieten keinen Early Check-in als optionales Extra an. In diesem Fall bemühen sich aber die meisten Stützpunkte, die Yacht so früh wie möglich vorzubereiten, wenn bekannt ist, dass Sie bereits früh anreisen. Oftmals ist es in der Hauptsaison aufgrund des hohen Aufkommens nicht möglich, die Yacht vor der vertraglich vereinbarten Übernahmezeit bereitzustellen, wenn kein Early Check-in gebucht wurde. In der Vor- und Nachsaison sind frühere Übernahmen meist möglich, da die Auslastung und somit der Arbeitsaufwand für das Stützpunktpersonal geringer ist.
 
Ja, sie können Ihren Törn verlängern. Wenn es sich um eine Verlängerung von einer kompletten Woche handelt, kann dies jederzeit geschehen, sofern das Schiff in der Woche vor oder nach der gebuchten Charter noch frei ist. 
 
Eine Verlängerung von einem Zeitraum weniger als einer Woche vor oder nach der gebuchten Charter ist in der Regel ebenfalls möglich, sofern das Schiff in der Vor- bzw. Nachwoche verfügbar ist. Dies können wir allerdings nur kurzfristig, etwa 7 Tage vor Törnbeginn, bestätigen. Eine Verlängerung nach hinten ist kurzfristig, teilweise erst beim Start der Charter möglich, da der Vercharterer bis zuletzt versucht, das Schiff für die volle Woche zu verbuchen. Die Kosten für zusätzliche Chartertage werden vom Vercharterer festgelegt.
 
Unter bestimmten Bedingungen ist, gegen eine zusätzliche Gebühr, eine Vorabendübernachtung auf dem Schiff möglich. In der Regel kann diese jedoch erst eine Woche vor Charterstart bestätigt werden, sofern das Schiff in der Vorwoche noch verfügbar ist, da der Vercharterer zunächst bemüht ist, die volle Woche zu verbuchen. Die Kosten für die Vorabendübernachtung variieren je nach Vercharterer und müssen individuell abgeklärt werden. Die Übergabe erfolgt in der Regel am nächsten Morgen.
 
An einigen Ostseestützpunkten, wo Chartertermine teilweise von Samstagmorgen bis Freitagnachmittag gehen, besteht die Möglichkeit eine Vorabendübernachtung bereits bei Vertragsabschluss zu buchen. Gegen eine Gebühr können Sie bereits am Freitag um 22 Uhr an Bord gehen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu rechtzeitig, da die Verfügbarkeit begrenzt ist.
 

Vorschriften und Bedingungen

Dies variiert je nach Charterunternehmen und Yacht und muss immer vorab konkret geklärt werden. Vercharterer, welche die Mitnahme eines Haustieres erlauben, erheben meist eine doppelte Endreinigung oder eine zusätzliche Gebühr. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, auf welchen Yachten und unter welchen Bedingungen eine Mitnahme von Haustieren möglich ist. In der Regel benötigen die Vercharterer vorab Informationen über das jeweilige Haustier (Größe, Rasse, etc.), um eine Zusage zu geben. 
Das Befahren des Seegebietes des Charterlandes ist generell erlaubt, doch kann der Vercharterer bestimmte Gefahrenbereiche ausschließen. Für Nationalparks sind größtenteils zusätzliche Permits erforderlich, welche vorab erworben werden müssen. Sprechen Sie uns hierzu gern mit Ihren Törnplänen an, damit wir für Sie abklären können, welche Permits notwendig sind und wo Sie diese am besten erwerben können. 
Das Befahren anderer Seegebiete als die des Charterlandes erfordert die vorherige Absprache mit dem Vercharterer und hängt auch von der Zulassung der jeweiligen Yacht ab. Einige Yachten dürfen die Landesgrenzen nicht verlassen. In manchen kleineren Ländern ist grenzüberschreitendes Segeln generell gestattet. Beispielsweise erlauben slowenische Vercharterer die Fahrt nach Kroatien und Italien, und in der deutschen Ostsee ist das Befahren dänischer Gewässer üblich.
 
Wenn Sie vorhaben, Nachbarländer während Ihres Törns zu besegeln, sprechen Sie uns vorher dazu an, damit wir abklären können, welche Möglichkeiten und Einschränkungen es hierzu gibt und welche Gesetze und Kosten zu berücksichtigen sind. 
 
Sollte der Vercharterer das Verlassen der Landesgewässer während der Charter erlauben, ist es wichtig, sich vorab über die Gesetze und Vorschriften des Ziellandes zu informieren. 
 
Bei Überschreitung von Landesgrenzen auf dem Seeweg ist es teilweise erforderlich, sich bei den entsprechenden Behörden im Ursprungsland ab- und im Ankunftsland wieder anzumelden. Dies wird als Ein- und Ausklarieren bezeichnet. Hierfür fallen häufig Gebühren an. Sollten Sie Grenzen innerhalb der Europäischen Union überschreiten, entfällt das Ein- und Ausklarieren. Wenn Sie die EU verlassen (beispielsweise bei der Überfahrt von Kroatien nach Montenegro oder von Griechenland in die Türkei) oder betreten, ist es erforderlich. Auch wenn Sie außerhalb von Europa chartern und in ein anderes Land segeln, muss in der Regel ein- und ausklariert werden. 
 
Eine Belegung des Salons mit zusätzlichen Crewmitgliedern muss grundsätzlich vorher abgeklärt werden. Für viele Charteryachten gilt die sicherheitstechnische Zulassung ausschließlich für feste Kojen, selbst wenn Werftangaben Salonkojen inkludieren. Sie dürfen also bei einigen Charteryachten nur so viele Crewmitglieder einplanen, wie Kabinenschlafplätze vorhanden sind. Obwohl viele Yachten absenkbare Salontische haben, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Salon mit zusätzlichen Crewmitgliedern belegt werden kann. Entscheidend ist die Personenzulassung der Yacht. Diese darf nicht überschritten werden. Die maximale Crewgröße ist in jedem Angebot mit angegeben. 
 
Falls Sie vor Ort mit einer größeren Crew erscheinen, kann die Überbelegung vom Vercharterer abgelehnt werden. Bitte sprechen Sie uns daher immer vor Vertragsabschluss an, wenn Sie planen, den Salon für weitere Schlafplätze zu nutzen.
 

Charter mit Skipper und/oder Crew

Ja, Sie können zu einer Segelyacht, einem Katamaran oder einer Motoryacht auch einen professionellen Skipper dazubuchen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten: 

  • Skipperbuchung direkt über den Vercharterer der Yacht: Die meisten Charterunternehmen bieten diese Option direkt bei der Yachtbuchung an und vermitteln einen Skipper für Sie. Die Kontaktdaten Ihres gebuchten Skippers erhalten Sie üblicherweise 2–4 Wochen vor Antritt Ihrer Charter. Die Auswahl des Skippers erfolgt durch den Vercharterer, Sie können bei der Buchung aber spezifische Wünsche äußern, welche nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Nach Erhalt der Kontaktdaten können Sie den Skipper gerne für die Planung Ihres Törns kontaktieren.
     
  • Kontaktvermittlung durch 1a Yachtcharter: Wir unterstützen Sie gern bei der Suche, indem wir Kontakte von passenden Skippern in Ihrem Wunschrevier aus unserer Datenbank vermitteln. Hierbei haben Sie direkt den Kontakt zum Skipper und können sich zu Wünschen und Erwartungen abstimmen.
     
  • Suche und Buchung über einen Drittanbieter: Hierfür gibt es beispielsweise verschiedene Webseiten und Agenturen, über welche Skipper Ihre Dienste anbieten. 
Skipper sind grundsätzlich als selbstständige Freiberufler tätig, auch wenn diese über den Vercharterer gebucht werden. Daher wird das Honorar häufig direkt vor Ort in bar an den Skipper selbst gezahlt. In einigen Fällen erfolgt die Zahlung jedoch per Vorabüberweisung. 
 
Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 150–250 € pro Tag. Während der Hochsaison (Mai bis September) wird oft ein kompletter Wochensatz angesetzt, auch wenn der Charterzeitraum kürzer sein sollte. Wenn Sie unabhängig vom Vercharterer einen Skipper buchen, kann es außerdem sein, dass dieser zusätzlich zu seinem Honorar die Anreisekosten in Rechnung stellt. 
 
Bei der Buchung eines Skippers hat dieser immer Anrecht auf eine eigene Kabine zzgl. Vollverpflegung. Zudem muss der Zugang zu einer Nasszelle gewährleistet werden. Falls Sie Tagesausflüge planen und jeden Abend in die Heimatmarina zurückkehren, kann der Skipper nach Absprache abends das Schiff verlassen und morgens wieder aufsteigen.
 
Dies bedarf grundsätzlich der vorherigen Absprache. Wenn Sie eine Yacht mit professionellem Skipper gechartert haben, ist dieser für die Yacht und die Crew verantwortlich. Es obliegt aus diesem Grund seiner Verantwortung, ob Crewmitglieder selbst das Steuer übernehmen oder aktiv mitsegeln dürfen. Viele Skipper bevorzugen, dass Crewmitglieder nicht ans Steuer gehen oder möchten vorab wissen, was genau sich die Crew vorstellt, um sich auf den Törn einstellen zu können.
 
Wenn Sie einen Törn mit Skipper buchen und selbst mit ans Steuer gehen wollen, oder ein Skippertraining während Ihrer Charter wünschen, ist es wichtig, dass wir einen passenden Skipper oder Ausbilder mit entsprechenden Qualifikationen für Sie finden. Bitte sprechen Sie uns daher vor einer Buchung an, damit wir die Möglichkeiten mit unseren Partnern abstimmen können. Sollte der Vercharterer keinen Skipper bereitstellen können, der mit dem Mitsegeln einverstanden ist, unterstützen wir Sie bei der Suche über unsere eigenen Skipperkontakte. 
 
Deutschsprachige Skipper sind außerhalb Deutschlands eher selten. Skipper sprechen in der Regel Englisch sowie ihre jeweilige Landessprache. Wenn der Skipper direkt vom Vercharterer vermittelt wird, steht dieser erst kurzfristig fest und kann sich entsprechend der Verfügbarkeiten auch noch bis zum Charterantritt ändern. Daher können Wünsche zum Skipper, wie etwa die Sprachkenntnisse, nicht garantiert werden. 
 
Sollten Sie einen deutschsprachigen Skipper wünschen, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung. Wir werden dann die Möglichkeiten mit dem jeweiligen Vercharterer prüfen und Ihnen gegebenenfalls Kontakte aus unserer eigenen Skipperdatenbank zur Verfügung stellen.
 
Eine Charter mit Skipper und eine Crewed Charter unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf den Umfang der gebotenen Dienstleistungen und die Größe der Besatzung. Bei einer Charter mit Skipper wird eine Yacht gechartert, welche von einem professionellen Skipper geführt wird. Dieser ist für die Navigation und Sicherheit zuständig. Die Verpflegung des Skippers obliegt dem Charterer, ebenso muss eine eigene Kabine und Zugang zu einer Nasszelle für den Skipper gewährleistet sein. 
 
Im Gegensatz dazu bietet eine Crewed Charter ein luxuriöses Erlebnis und ein vollumfängliches Servicepaket mit einer festen Besatzung an Bord, welche nicht nur einen Skipper, sondern in der Regel mindestens ein weiteres Besatzungsmitglied umfasst. In der Regel ist dies eine Deckhand, eine Hostess und eventuell ein Koch. Die genaue Zusammensetzung der Crew variiert je nach Yacht. Bei Yachten, welche ausschließlich für Crewed Charter angeboten werden, ist im Allgemeinen eine feste Besatzung an Bord und Gäste können keine Änderung an der Zusammenstellung der Besatzung vornehmen. 
 
Für Yachten, die auch bareboat verfügbar sind, kann eine Besatzung je nach Wunsch dazu gebucht werden. Bei einer Crewed Charter wird in der Regel jeder Aspekt des Yachturlaubes, von der Navigation über das Kochen bis hin zum Housekeeping, abgedeckt. Während eine Charter mit Skipper Flexibilität und gegebenenfalls die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme bietet, zielt ein Crewed Charter auf einen luxuriösen, sorgenfreien Urlaub mit umfassendem Service ab. 
 
Die APA (Advance Provisioning Allowance) ist eine Vorauszahlung für Crewed Charter, die zusätzlich zum Charterpreis entrichtet wird, um Unterhaltskosten wie Lebensmittel, Treibstoff und Hafengebühren zu decken. Dieses Geld dient als Bordkasse, welche vom Kapitän verwaltet wird. Dadurch müssen sich die Chartergäste während des Törns keine Gedanken über finanzielle Angelegenheiten machen. Am Ende der Charter erfolgt eine genaue Abrechnung: Nicht genutzte APA-Gelder werden zurückerstattet. Falls die tatsächlichen Ausgaben die APA übersteigen, ist der Differenzbetrag vom Charterer zu zahlen. So wird eine transparente Handhabung aller Kosten gewährleistet.
 
Auch bei der Buchung einer Yacht mit Skipper oder Crew ist üblicherweise eine Kaution zu hinterlegen. Diese dient dem Vercharterer als Absicherung für eventuelle, vom Charterer verursachte Schäden, die während der Charter auftreten könnten. Um das finanzielle Risiko für den Chartergast zu reduzieren, werden Optionen wie die Kautionsreduktion oder Kautionsabgeltung angeboten. Einige Vercharterer haben auch festgelegt, dass bei der Buchung eines Skippers die Kautionsabgeltung oder -reduktion obligatorisch ist. 
 
Bei der Kautionsreduktion wird gegen eine Gebühr die Höhe der zu hinterlegenden Kaution reduziert, um so das finanzielle Risiko zu mindern. Die Kautionsabgeltung erlaubt es, gegen eine nicht rückzahlbare Gebühr, die Kautionshinterlegung gänzlich zu umgehen. Bei einer Crewed Charter wird oft keine Kaution erhoben, da diese über die APA (Bordkasse) abgedeckt wird.
 
Folgende Versicherungen werden von den meisten Kunden abgeschlossen, die eine Charter mit professionellem Skipper buchen:
  • Charter-Rücktrittsversicherung: Deckt finanzielle Verluste ab, die durch die Stornierung des Törns entstehen können, z. B. aufgrund von Krankheit eines Crewmitglieds.
     
  • Kautionsversicherung:  minimiert das finanzielle Risiko durch Absicherung der Kaution im Schadensfall, sofern eine Kaution hinterlegt werden muss. Dies ist bei einer Crewed Charter häufig nicht notwendig. 
 

Anfrage & Angebote

Die Bewertungen auf unserer Website stammen von unseren Kunden, welche Ihre Erfahrung der Charter nach Ihrer Rückkehr abgeben können. Die Einschätzungen folgen dem üblichen 1–5 Sterne Bewertungsschema und spiegeln die Kundenmeinungen über den Vercharterer wider, nicht über die spezifische Yacht.
Wir bitten unsere Kunden nach Ihrer Charter, einen Fragebogen auszufüllen, in welchem Sie Ihre Erfahrungen vor Ort teilen. Bewertet werden die Freundlichkeit des Personals, der Ablauf von Übergabe und Rücknahme sowie Sauberkeit und der technische Zustand der Yacht. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus einer direkten Einschätzung des Gesamtbildes und nicht aus einer Zusammenfassung der einzelnen Kategorien.
Bewertungen werden erst von uns veröffentlicht, wenn ausreichend Rückmeldungen von Kunden für einen Vercharterer vorliegen.
 
Unser Anliegen ist es, Ihnen den Chartermarkt transparent und in allen Facetten zu zeigen. Deswegen nehmen wir zunächst alle seriösen Anbieter in unser Portfolio auf, unabhängig von der Bewertung, die der jeweilige Vercharterer von unseren Kunden erhält.
 
Eine schlechtere Bewertung bedeutet nicht zwangsläufig, dass der jeweilige Vercharterer grundsätzlich nicht zu empfehlen ist. Die Faktoren für die Bewertungen sind sehr vielschichtig, daher kontaktieren wir Sie proaktiv, wenn Sie Interesse an einer Yacht mit niedrigerer Bewertung zeigen, um über Ihre Wahl zu sprechen. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und Sie zu eventuellen Mängeln und Risiken aufzuklären. Außerdem bieten wir in diesen Fällen, sofern möglich, Alternativen von positiver bewerteten Partnern an und unterstützen Sie bei der finalen Entscheidung. 
 
Die Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten, einschließlich einer Telefonnummer, ist für uns von entscheidender Bedeutung, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Durch die Möglichkeit, Sie direkt telefonisch zu kontaktieren, können wir wichtige Details Ihrer Anfrage mit Ihnen besprechen und etwaige Rückfragen unsererseits klären. Dies ermöglicht es uns, unser Angebot von vornherein bestmöglich auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche abzustimmen, von der Ausstattung der Yacht, dem gewünschten Budget bis zu Ihren persönlichen Präferenzen zu Extras oder Yachtmodellen. Auf diese Art und Weise erhalten Sie ein auf alle Aspekte Ihres Törns maßgeschneidertes Angebot. 
Die Ausrüstung und Leistungen, welche zusätzlich gebucht werden können, variieren je nach Vercharterer und Yachttyp. Details zu Inklusivleistungen und optional buchbaren Extras finden Sie auf der Detailseite der Yacht auf unserer Website sowie in der Angebotsübersicht, welche wir für Ihre Anfrage zusammenstellen. 
 
Häufig werden Leichtwindsegel, Wassersportausrüstung (z. B. SUP) oder Proviantlieferungen als optionale Extras angeboten. Für spezielle Anfragen kontaktieren Sie uns bitte direkt. Selbst wenn gewünschte Extras nicht explizit aufgeführt sind, erkundigen wir uns gerne für Sie beim Anbieter, ob diese eventuell doch zur Verfügung gestellt werden können.
 
In der Regel können Sie eine Yacht für einen Zeitraum von 48 Stunden unverbindlich reservieren. Durch diese Reservierung (im Charter “Option” genannt) können Sie Ihre Reisepläne finalisieren und Absprachen mit der Crew treffen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Yacht in dieser Zeit anderweitig verbucht wird. Bei Bedarf lässt sich diese Frist nach Rücksprache mit dem Vercharterer auch verlängern.
 
Die Yacht ist derzeit durch eine vorläufige Reservierung eines anderen Interessenten blockiert und kann daher nicht direkt gebucht werden. Wir können Ihre Reservierung aber auf die Warteliste setzen, wodurch Sie automatisch nachrücken, sobald die aktuelle Reservierung abläuft. Sollte Ihre bevorzugte Yacht bereits anderweitig optioniert sein, kontaktieren Sie uns bitte, um über Alternativen zu sprechen.
 
Leider können wir Ihnen aktuell keine Yachten für Tagescharter anbieten. Sollten Sie nach einer Yacht für nur einen Tag suchen, geben wir Ihnen gerne Hinweise und Empfehlungen, wo Sie einen passenden Anbieter für Tagescharter finden können. 
 

Preise & Rabatte

Unser Gesamtpreis beinhaltet den Charterpreis sowie alle festen Kosten, die vom Vercharterer erhoben werden. Dieses Paket mit fixen Zusatzkosten wird als “Servicepauschale” bezeichnet. Was in dieser enthalten ist, variiert je nach Anbieter. Üblicherweise enthalten sind die Endreinigung, das Beiboot und meistens auch das Permit oder Transitlog. Genaue Angaben dazu finden Sie an der jeweiligen Yacht oder im Angebot unter dem Punkt "im Gesamtpreis enthalten".
 
Nicht im Gesamtpreis inbegriffen sind bestimmte obligatorische Zusatzgebühren, welche nach Verbrauch oder Anzahl der Crewmitglieder abgerechnet werden (zum Beispiel Treibstoffkosten oder Bettwäsche). Außerdem gibt es Kurtaxen und Steuern, welche von den lokalen Behörden erhoben werden. Die Auflistung dieser variablen Kosten finden Sie unter dem Punkt "obligatorische Zusatzkosten" auf der Detailseite der Yacht auf unserer Website oder im jeweiligen Angebot. 
 
Die exakten Zusatzkosten variieren je nach Schiff, Anbieter und Segelrevier. Üblicherweise zählen zu den obligatorischen Zusatzkosten Einreisekosten, Kurtaxen und Treibstoff. In einigen Ländern fallen zudem länderspezifische Gebühren an, die oft an den Charterer weitergeleitet werden. Ebenso muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, welche Sie bei schadenfreier Rückgabe der Yacht nach der Charter zurückbekommen. Details zu sämtlichen Inklusivleistungen sowie obligatorischen Zusatzgebühren finden Sie in unseren Angeboten.

Eventuelle Zusatzkosten hängen zudem davon ab, welche optionalen Extras Sie in Anspruch nehmen möchten. In jedem Angebot finden Sie eine Übersicht über inkludierte Extras und Extras, die gegen einen Aufpreis dazugebucht werden können.

Nicht mit angegeben sind Reisekosten, welche zusätzlich zu Ihrer Yachtcharter entstehen. Dies betrifft unter anderem Anreisekosten (Flug, Transfer zur Marina) und Verpflegung (mit Ausnahme von Crewed Chartern, bei welchen vorab in eine Bordkasse eingezahlt wird).
Die Preis- und Rabatt-Struktur wird von den jeweiligen Vercharterern bestimmt und unterscheidet sich daher je nach Angebot. Vercharterer bieten flexible Rabatte, die in unserer Preisgestaltung auf der Website bereits berücksichtigt sind. Diese Rabatte können sich kurzfristig ändern. Folgende Rabatte werden häufig angeboten:
 
  • Frühbucherrabatte sind für die kommende Saison meist bis zu einem festen Datum verfügbar, oft ist dies der 31. Januar.
     
  • Last Minute Rabatte werden bei vielen Anbietern gewährt, wenn eine Yacht erst etwa 2–4 Wochen vor dem gewünschten Startdatum gebucht wird. 
     
  • Mehrwochenrabatte werden von vielen Vercharterern angeboten, wenn Sie für mehr als eine Woche buchen.
     
  • Mehrbucherrabatte werden von manchen Anbietern gewährt, wenn Sie mindestens 2 Yachten gleichzeitig buchen. 
     
  • Sonderrabatte zu speziellen Anlässen wie Feiertagen oder Messen sind nur kurzzeitig gültig und erfordern eine zeitnahe Buchung.
     
  • Wiederbucherrabatte: werden auf Nachfrage von einigen Vercharterern für Kunden gewährt, welche in der Vergangenheit bereits eine Buchung beim selben Anbieter hatten. Wenn Sie also bereits ein mal über uns eine Yacht bei einem bestimmten Vercharterer gebucht haben, können wir für die nächste Buchung einen Wiederbucherrabatt anfragen. 
 
Die Preise der Yachten werden von den jeweiligen Vercharterern festgelegt. Wir als Agentur stellen die vom Vercharterer bestimmten Preise in unseren Angeboten dar. Da wir mit vielen verschiedenen Partnern arbeiten und alle ihre eigene Preisstruktur ansetzen, kann es also dazu kommen, dass die Preise für ähnliche Yachten oder gar gleiche Yachtmodelle im selben Revier stark abweichen. 
 
Ein wichtiger Faktor in der Preisgestaltung ist auch die Qualität des Anbieters. Einige Vercharterer setzen auf guten Service sowie top instandgehaltene Yachten, um möglichst hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Da hierfür mehr Aufwand notwendig ist, sind diese Anbieter häufig höherpreisig. Andere Vercharterer, hingegen, versuchen mit günstigen Preisen zu locken. Teilweise kommt es hier allerdings dazu, dass durch die aggressive Preispolitik weniger Gelder für die Aufrechterhaltung der guten Qualität bleiben. Achten Sie daher beim Vergleichen von Angeboten auch auf die Bewertung des Vercharterers. In manchen Fällen ist diese ein Hinweis darauf, weswegen Yachten im selben Revier mit vergleichbarer Ausstattung, Größe und Alter zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. 
 

Buchung & Zahlungen

Ihr Vertragspartner ist der jeweilige Vercharterer vor Ort. Es gelten also die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers.
Wir als Charter-Agentur übernehmen die Rolle des Vermittlers. Unser Engagement geht jedoch über die reine Vermittlung hinaus: Wir bieten einen umfassenden Service, begleiten unsere Kunden sowohl bei der Buchung als auch bei der Chartervorbereitung. Wir sind vor, während und nach der Charter telefonisch für unsere Kunden erreichbar. Unser Anspruch ist es, die Charter für unsere Kunden so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Hiermit unterscheiden wir uns von einer Online-Plattform und agieren als Vollagentur
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Charter bei uns per Banküberweisung auf ein deutsches Girokonto zu begleichen. Wir kümmern uns um die sichere Weiterleitung der Zahlung auf das Konto des Vercharterers. 
 
Die Zahlungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Charterpreis, Zusatzkosten sowie der Kaution. 
 
  • Charterpreis: Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung und dem Zugang zum Kundenbereich ist die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Die Höhe wird vom jeweiligen Vercharterer festgelegt, branchenüblich sind 50 % des Charterpreises. Die Restzahlung erfolgt üblicherweise 4 bis 8 Wochen vor Beginn des Törns. Details zu Beträgen und Fristen finden Sie in Ihrem Chartervertrag oder vor der Buchung im jeweiligen Angebot und auf unserer Website. Zahlungen erfolgen per Überweisung an uns; wir leiten Ihre Zahlungen dann an den Vercharterer weiter.
     
  • Zusatzkosten:  Alle Kosten, die über den Charterpreis hinausgehen, wie Servicepauschale, Endreinigung oder optionale Extras, werden separat aufgelistet und üblicherweise in bar am ersten Tag der Charter vor Ort beglichen. In einigen Fällen ist auch hier eine Vorabüberweisung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
     
  • Kaution: Diese wird in den meisten Fällen ebenfalls vor Ort hinterlegt, entweder in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Allerdings wird auch hier teilweise verlangt, dass die Kaution vorab überwiesen wird.
 
Ja, eine Kaution ist erforderlich, sofern keine Kautionsabgeltung gebucht wurde. Die Zahlung erfolgt in der Regel am ersten Tag der Charter vor Ort und kann üblicherweise per Visa, Mastercard oder in bar erfolgen. Einige Anbieter akzeptieren aus technischen Gründen grundsätzlich nur Bargeld. In wenigen Fällen muss die Kaution vorab direkt an den Vercharterer überwiesen werden. Details zur Kautionshöhe und den Zahlungsmodalitäten finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Yacht. Außerdem sind diese in Ihren Angeboten und im Chartervertrag aufgeführt.
  • Kautionsabgeltung: einige Vercharterer bieten an, gegen eine einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr auf die Hinterlegung der Kaution zu verzichten. Potenzielle Sachschäden an der gebuchten Yacht werden durch die entrichtete Gebühr abgedeckt.
     
  • Kautionsreduktion: hier bietet der Vercharterer an, die erforderliche Kautionshöhe gegen eine feste, nicht erstattbare Gebühr zu senken. Im Schadensfall beschränkt sich die Haftung des Charterers auf diese reduzierte Kautionssumme.
     
  • Kautionsversicherung:  Diese wird von unabhängigen Versicherungsanbietern angeboten und sichert den Fall ab, dass der Vercharterer aufgrund eines Schadens die Kaution ganz oder teilweise einbehält. Sie können den Schaden im Nachhinein bei der Versicherung einreichen und bekommen die gezahlte Summe zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass vor Ort trotzdem volle die Kaution zu hinterlegen ist.
Nicht alle Vercharterer stellen Kautionsreduktionen oder -abgeltungen zur Verfügung; falls verfügbar, sind diese als “optionale Extras” im Yachtangebot aufgeführt. Generell raten wir eher zum Abschluss einer Kautionsversicherung bei einer externen Versicherung Ihrer Wahl, gerne geben wir dazu Tipps. 
 

Stornierung & Umbuchung

Sie können Ihre Buchung jederzeit stornieren. Beachten Sie jedoch, dass Stornierungsgebühren anfallen, welche mit zunehmender Nähe zum geplanten Termin steigen. Sobald Sie Ihren Vertrag unterzeichnet haben, ist Ihre Buchung verbindlich. Sollten Sie Ihre geplante Charter nicht antreten können, empfehlen wir Ihnen, uns umgehend zu kontaktieren, um die Stornierungskosten minimal zu halten. Die Stornierung ist in jedem Fall schriftlich (per E-Mail) einzureichen, ein Anruf reicht nicht aus. 
 
Eine kostenfreie Stornierung ist bei einer Charterbuchung leider nicht möglich, und geleistete Zahlungen sind generell nicht erstattungsfähig. Stornierungskosten sind von den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vercharterers abhängig. Diese sind in den AGB des Vercharterers zu finden, welche wir Ihnen bei Vertragsanforderung zukommen lassen. Einige Vercharterer bieten Kulanzregelungen in Bezug auf die Stornogebühren an. Details hierzu finden Sie unter der Frage “Wie hoch sind die Stornierungsgebühren?”. 
 
Die Stornierungsgebühren hängen von den AGB des Vercharterers ab. Üblicherweise sind diese gestaffelt und orientieren sich in der Regel an den Zahlungsbedingungen:
 
  • Stornieren Sie vor dem Fälligkeitsdatum der Restzahlung, wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
     
  • Bei einer Stornierung nach dem Fälligkeitsdatum der Restzahlung fallen 100 % des Charterpreises als Stornokosten an. Einige Anbieter fordern zusätzlich eine Stornierungsgebühr. Die genauen Stornobedingungen und -Gebühren finden Sie in den Geschäftsbedingungen des Vercharterers, welche wir Ihnen mit den Vertragsunterlagen bei der Buchung zusenden. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir, so früh wie möglich zu stornieren.
In Ausnahmefällen, wenn die Yacht unter denselben Bedingungen erneut verchartert werden kann, erstatten einige Vercharterer die Zahlungen aus Kulanz ganz oder teilweise. Eine solche Kulanzregelung wird jedoch nicht von allen Vercharterern angeboten. Sollte der Vercharterer in seinen Geschäftsbedingungen eine Kulanzreglegung ermöglichen, hängt die Höhe der Summe, die Ihnen zurückerstattet wird, davon ab, ob und zu welchem Preis die Yacht wieder verchartert werden kann. Eine Erstattung ist also auch bei Wiederverchartertung der Yacht nicht immer möglich. 
 
Wenn Sie Ihre Charter stornieren müssen, streben wir an, eine Ersatzcharter unter gleichen Bedingungen für Ihre Yacht zu finden, um Ihnen eine möglichst hohe Rückerstattung vom Vercharterer zu sichern. Da eine solche Neuvercharterung jedoch nicht immer möglich ist und nicht alle Vercharterer Rückerstattungen im Falle einer Wiedervercharterung anbieten, raten wir grundsätzlich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 
Nach einer Stornierung behalten Vercharterer zunächst die geleisteten Zahlungen ein. Einige bieten jedoch eine Kulanzregelung an: Wenn die Yacht unter denselben Konditionen erfolgreich neu verchartert wird, erhalten Sie die geleisteten Zahlungen ganz oder teilweise zurück, oft abzüglich einer geringen Bearbeitungsgebühr. Sollte keine Ersatz-Vercharterung unter den gleichen Bedingungen möglich sein (z. B. da die Yacht nur zu stark reduzierten Last-Minute-Preisen verbucht werden kann), ist es dem Vercharterer meist finanziell nicht möglich, eine Erstattung Ihrer Zahlungen anzubieten. 
 
Sobald wir Ihren schriftlichen Stornierungswunsch erhalten haben, listen wir und der Vercharterer die Yacht erneut als verfügbar. Nach Ablauf des ursprünglichen Chartertermins ermitteln wir, ob eine Neuvercharterung stattgefunden hat und informieren Sie über eventuelle Rückerstattungen.
 
Bitte beachten Sie: Einige Vercharterer bieten grundsätzlich keine Kulanz bei Stornierungen an und behalten die Zahlungen auch bei einer erfolgreichen Neuvercharterung ein. Es ist daher wichtig, die Geschäftsbedingungen des Vercharterers bei Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen, um die Stornobedingungen im Voraus zu kennen. Sprechen Sie uns bei Unklarheiten diesbezüglich jederzeit an und schließen Sie zur Sicherheit immer eine Reiserücktrittsversicherung ab. 
 
Die Möglichkeit einer Umbuchung muss grundsätzlich mit dem jeweiligen Vercharterer abgeklärt werden. Sollte eine Umbuchung möglich sein, ist diese häufig mit Kosten verbunden. Diese hängen unter anderem von der Art der Umbuchung ab. Hier einige Beispiele:
 
  • Umbuchung auf eine andere Yacht desselben Vercharterers:  Dies ist meistens möglich, hängt allerdings von Verfügbarkeit und vertraglichen Bedingungen ab. Preisunterschiede bei der Umbuchung ergeben zusätzliche Kosten. Wenn Sie auf eine teurere Yacht umbuchen, zahlen Sie die Differenz, auf eine Umbuchungsgebühr wird in diesem Fall häufig verzichtet. Wenn Sie auf eine günstigere Yacht umbuchen möchten, wird in der Regel eine Gebühr angesetzt oder der Preis der ursprünglichen Buchung wird beibehalten, damit der Vercharterer durch die Umbuchung keinen finanziellen Nachteil erfährt. 
    Achtung: Eine Umbuchung auf eine andere Yacht desselben Vercharterers ist nicht immer möglich, da die Yachten teilweise Privateignern gehören und bei dem Anbieter lediglich im Chartermanagement sind. Der Vercharterer hat vertragliche Pflichten gegenüber dem Eigentümer, was die Umbuchung auf eine Yacht eines anderen Eigners erschweren kann.
     
  • Umbuchung auf einen anderen Zeitraum: Langfristige Umbuchungen sind meist möglich. Ist der neue Zeitraum teurer, zahlen Sie die Differenz. Bei günstigeren Zeiträumen wird von vielen Vercharterern der ursprüngliche Preis beibehalten oder es fällt eine zusätzliche Gebühr an. Ob Umbuchungsgebühren verlangt werden, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Vercharterer und dessen AGB ab. Wenn Sie sich erst kurz vor Charterstart melden, um auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen, ist in der Regel nur noch eine Stornierung möglich, da der Vercharterer hier ein finanzielles Risiko eingeht, falls die Woche nicht kurzfristig weiter verchartert werden kann. 
     
  • Wechsel auf eine Yacht eines anderen Vercharterers: In diesem Fall kann die Umbuchung nur über eine Stornierung und Neubuchung erfolgen. Dies ist in der Regel mit entsprechenden Stornogebühren der ursprünglichen Buchung verbunden. 
Grundsätzlich gelten die AGB des jeweiligen Vercharterers. Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, wenn Sie umbuchen möchten, damit wir die genauen Bedingungen und Kosten mit dem Vercharterer klären und so die beste Lösung finden können. 
 

Versicherungen

Es gibt aktuell kein Produkt, welches wir als Agentur für unsere Kunden anbieten können. Sicherungsscheine, wie sie vor einigen Jahren noch üblich waren, wurden von den Versicherungen aus dem Programm genommen. Als alternative Absicherungsmaßnahme bieten einige Versicherer im Rahmen einer Charterrücktrittsversicherung auch eine Insolvenzversicherung an. Diese Versicherung schützt Charterkunden vor finanziellen Einbußen, falls der Vercharterer insolvent gehen sollte, sei es vor oder während des Charterzeitraums.
 
Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert. Die Kaution, welche Sie hinterlegen, entspricht in der Regel der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Abgedeckt sind Sachschäden. Die Yachtversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Personenschäden oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
 
In der Regel sind alle Charteryachten ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Trotzdem gibt es einige Risiken, die durch die übliche Yachtversicherung nicht abgedeckt sind. Für eine sorglose Chartererfahrung empfehlen wir den Abschluss folgender Zusatzversicherungen:
 
  • Reise(Charter-)Rücktrittsversicherung: schützt Sie finanziell, falls Sie aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. Krankheit) Ihre Charterreise nicht antreten können. Dies hilft, Stornierungsgebühren und verlorene Zahlungen zu vermeiden.
     
  • Skipperhaftpflichtversicherung: ist essenziell, da sie Schäden abdeckt, welche durch den Skipper an Dritten verursacht werden. Sie ergänzt die Yachtversicherung, indem sie Schadensfälle abdeckt, für die der Skipper persönlich haftbar gemacht werden kann.
     
  • Kautionsversicherung: bietet Schutz, falls die Kaution aufgrund von Schäden, die während der Charter entstehen, vollständig oder teilweise einbehalten wird. Sie mindert so das finanzielle Risiko, das mit der Hinterlegung einer Kaution verbunden ist.
Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Kautionsversicherung die Pflicht zur Hinterlegung der Kaution nicht aufhebt. Wir geben Ihnen gern Tipps zu Versicherungen und Anbietern. Für eine umfassende Beratung und detaillierte Informationen zu den Vorteilen der oben beschriebenen Versicherungen empfehlen wir, direkt mit einer Versicherungsgesellschaft in Kontakt zu treten. 
 

Ihr Kundenbereich

Derzeit ist das nicht möglich. Der Kundenbereich ist auf einzelne Buchungen ausgelegt, was bedeutet, dass für jede Buchung ein individueller Kundenbereich existiert. Dieser ist somit auf den jeweiligen Charter abgestimmt. Der Zugriff erfolgt nur über den spezifischen Link, der in Ihrer Bestätigungsmail bereitgestellt wird. Falls Sie mehrere Yachtcharter bei uns gebucht haben oder in der Vergangenheit gebucht haben, sind diese Törns in separaten Kundenbereichen aufgeführt. Jeder Kundenbereich kann so mit der jeweiligen Crew geteilt werden, welche auch im Nachhinein noch Zugriff auf den Bereich hat.
 
 
 
 
 
 

Chartervorbereitung & Törnplanung

Diese Dokumente werden, ähnlich wie die Crewliste, vorab an die Vercharterer weitergeleitet, um eine doppelte Prüfung Ihrer Qualifikationen zu gewährleisten: einmal durch uns und auch durch den Vercharterer.
Sollten Ihre Unterlagen nicht den Anforderungen entsprechen oder werden noch zusätzliche Nachweise gefordert, können wir so rechtzeitig handeln. Trotz dieser Vorab-Überprüfung ist es jedoch wichtig, dass Sie auch während der Charter stets Ihre Originaldokumente bei sich haben.
 
Die Vorab-Übermittlung Ihrer Crewliste ist aus mehreren wichtigen Gründen erforderlich: Zuerst macht sie den Check-in vor Ort schneller und leichter, da alle notwendigen Informationen bereits vorliegen. Zudem ermöglicht es uns auch, einer Überbelegung der Yacht vorzubeugen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Weiterhin benötigen manche Länder die Angaben der Crew zur korrekten Anmeldung der Charter oder um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Außerdem benötigen Vercharterer die Daten aus versicherungstechnischen Gründen.
 
Um Ihnen diesen Vorgang so einfach und unkompliziert wie möglich zu machen, können Sie die Daten Ihrer Crew ganz leicht im entsprechenden Formular im Kundenbereich eintragen. Hier besteht auch die Möglichkeit, Crewmitglieder von früheren Törns auszuwählen, sofern Sie der Speicherung dieser Daten zugestimmt haben. Die Daten müssen nur einmal hinterlegt werden und können dann für alle Ihre zukünftigen Törns aufgerufen werden. 
 
 
Ja, es ist erforderlich, dass der Skipper in der Crewliste verzeichnet ist. Die Liste umfasst alle Personen an Bord, einschließlich des Skippers, was sowohl aus administrativen Gründen als auch für die Sicherheit im Notfall wichtig ist. Eine vollständige Crewliste ermöglicht Rettungsdiensten, bei Bedarf schnell und effizient zu handeln. Wenn Sie eine Yacht mit einem Skipper des Vercharterers mieten, erfolgt die Eintragung des Skippers in die Crewliste automatisch durch den Vercharterer, sobald feststeht, wer den Törn leitet. Ein eigenständiges Eintragen des Skippers durch Sie ist in diesem Fall nicht erforderlich.
 
Um Ihren Segeltörn vielfältig zu gestalten, durch besondere Revierhinweise, kulturell interessante Landgänge, oder kulinarische Empfehlungen aus der Region, haben wir allgemeine Revierguides mit Informationen und Törnvorschlägen für nahezu jedes Segelrevier in unserem Portfolio. Diese Guides finden Sie nach Ihrer Buchung im Kundenbereich unter „Charterdokumente“. Zudem können Sie in unserem Blog Törnberichte von Kunden zu verschiedenen Revieren entdecken, die Ihnen bei der Planung eine Unterstützung sein können.
 
Die Yachten sind mit der erforderlichen Grundausstattung, Küchenutensilien und der landesspezifisch vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung ausgerüstet. Detaillierte Informationen zur Ausstattung finden Sie in den Yachtdetails. Bei spezifischen Anfragen oder Bedenken bezüglich der Ausrüstung kontaktieren Sie uns bitte; wir werden die Verfügbarkeit mit dem Vercharterer klären, der nach Möglichkeit zusätzliche Ausrüstung bereitstellt.
 

Vor Ort & während des Törns

Die Yachtübergabe vor Ort erfolgt direkt durch den Vercharterer. In einigen Fällen kann die Übergabe auch durch autorisierte Service-Stützpunkte im Auftrag des Vercharterers durchgeführt werden. Diese sind fachkundig und mit den Details Ihrer Yacht vertraut. Vor Ihrer Reise erhalten Sie von uns eine Chartermappe mit allen relevanten Informationen wie dem Treffpunkt, dem Namen und der Telefonnummer Ihres lokalen Ansprechpartners sowie weiteren wichtigen Details.
In einigen Ländern, wie beispielsweise Italien oder Griechenland, ist es notwendig einen Vertrag des Vercharterers zu unterschreiben. Dieser wird benötigt, um die Charter bei den lokalen Behörden korrekt anmelden zu können. Außerdem kann es sein, dass er im Falle einer Kontrolle der Yacht durch Wasserschutzbehörden vorgezeigt werden muss.
 
Die Konditionen dieses Vertrags entsprechen denen des bereits bestätigten Onlinevertrags und den bekannten AGBs. Es ist also kein neuer Vertrag, sondern eine weitere Ausführung desselben Vertrages. Obwohl die meisten Vercharterer bevorzugen, diesen Schritt im Vorfeld online oder per E-Mail zu erledigen, um Zeit beim Check-in zu sparen, erfolgt die Unterzeichnung manchmal erst vor Ort.
 
Falls Mängel bei der Übergabe auffallen, vermerken Sie diese bitte im Übergabeprotokoll und besprechen Sie diese sofort mit dem Vercharterer vor Ort. In der Regel werden Mängel direkt behoben. Falls eine sofortige Behebung nicht möglich ist, besteht bei schwerwiegenden Mängeln die Möglichkeit, einen Ausgleich mit dem Vercharterer zu verhandeln. Teilen Sie uns derartige Mängel oder Probleme gerne telefonisch oder per E-Mail, noch während Ihres Törns oder umgehend danach mit. So können wir diese dokumentieren und Ihnen bei gegebenenfalls auftretenden Problemen im Nachhinein besser zur Seite stehen. Wir setzen uns dann ebenfalls mit dem Vercharterer vor Ort in Verbindung, um gemeinsam eine passende Lösung zu finden. 
 
Bei Problemen während Ihres Törns wenden Sie sich bitte zunächst an den Vercharterer oder dessen Beauftragte. Diese sind vor Ort Ihr erster Ansprechpartner. In der Regel erhalten Sie vor Ort eine Notfallnummer, die Sie jederzeit erreichen können. Sollte diese nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie uns direkt, am besten telefonisch, und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Für spezifische Serviceanfragen während Ihres Törns haben einige Vercharterer spezielle Telefonnummern. Sollte dies der Fall sein, finden Sie diese in Ihrer Chartermappe.
 
Ihre gecharterte Yacht sollte besenrein zurückgegeben werden. Dies beinhaltet unter anderem die Entsorgung von Müll, die Reinigung des Geschirrs und die ordnungsgemäße Platzierung des Inventars. Zusätzliche Anweisungen des Vercharterers sind, falls vorhanden, ebenfalls zu beachten. Das Stützpunktpersonal führt anschließend die gründliche Endreinigung durch, die üblicherweise in der Servicepauschale enthalten ist. 
 
In seltenen Fällen ist die Buchung der Endreinigung optional. Falls diese Option nicht gewählt wird, liegt die Verantwortung für die Endreinigung bei Ihnen, was bei der Planung der Rückkehr und des Check-outs berücksichtigt werden muss.
 
In Küstennähe ist der Handy- und Internetempfang in der Regel gut, sodass Sie weitestgehend problemlos telefonieren und mobile Daten nutzen können. Innerhalb der EU können Sie dank der Abschaffung der Roaming-Gebühren ihr Mobiltelefon in Küstennähe zu den gleichen Konditionen wie zu Hause nutzen. Allerdings nimmt die Signalstärke mit zunehmender Entfernung von der Küste ab. Sobald Sie sich außerhalb der Reichweite terrestrischer Mobilfunknetze befinden, wird der Empfang schwieriger.
 
Mittlerweile sind bei vielen Anbietern UMTS-Empfänger und WLAN als optionales Extra oder Inklusivleistung verfügbar. Falls dies angeboten wird, finden Sie die entsprechende Information unter "Im Gesamtpreis enthalten" oder "Optionale Extras".
 

Nach dem Törn

Nach Ihrem Törn senden wir Ihnen eine E-Mail, die einen Einladungslink zu einer Umfrage beinhaltet. Dort können Sie Ihre Erfahrungen zu verschiedenen Aspekten Ihrer Yachtcharter mitteilen. Wir werten diese Bewertungen aus und lassen sie in die Gesamtbewertung der Vercharterer auf unserer Webseite einfließen. Wir reagieren auf alle Berichte und Erfahrung, egal ob gut oder schlecht. Zudem können Sie uns auch direkt per Telefon oder E-Mail kontaktieren, um uns Ihre Eindrücke mitzuteilen.
 
Ihre Bewertung ist für uns äußerst wichtig, da sie sowohl uns als auch zukünftigen Kunden dabei hilft, ein genaues Bild von der Qualität des Services und dem Zustand der Yacht zu erhalten. Diese Bewertungen bilden für uns die Grundlage für Empfehlungen an unsere Kunden. Darüber hinaus leiten wir Ihre Bewertung direkt an den entsprechenden Vercharterer weiter, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.