Welcher Führerschein gilt wo? Und welche Führerscheine sind beim Chartern erforderlich? Auch ohne Bootsführerschein kann man seinen Urlaub auf dem Boot verbringen. Auf bestimmten Binnengewässern können Sie mit einer Charterbescheinigung, die Sie nach der Einweisung erhalten, ein Boot mieten und fahren. Für andere Binnengewässer und das Fahren auf den Meeren benötigen Sie eine amtliche Fahrerlaubnis, wie den Sportbootführerschein Binnen oder den Sportbootführerschein See und gegebenenfalls weitere Scheine.
Sportbootführerschein See (SBF See)
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Das Bodenseeschifferpatent
Weitere und weiterführende Scheine:
Charterbescheinigung/Charterschein
Sprechfunkzeugnis SRC & UBI
Pyroschein
Sportküstenschifferschein (SKS)
Sportseeschifferschein (SSS)
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen
Sportbootführerschein See (SBF See)
Wer den Sportbootführerschein See (SBF See) hat, darf auf Seeschifffahrtsstraßen und in Küstengewässern auf allen Meeren mit Sportbooten unabhängig von deren Länge, Gewicht und Motorisierung fahren. Der Schein ist erforderlich für das Fahren in der Drei-Meilen-Zone von der Festlandküste aus. Außerhalb der Drei-Meilen-Zone besteht in Deutschland keine Führerscheinpflicht, jedoch sind die weiterführenden Sportschifferscheine (siehe unten) empfehlenswert. Der SBF See enthält das International Certificate of Competence (ICC), das von über 20 Staaten anerkannt wird und auch in anderen Ländern oft als Dokumentation zum Mieten von Booten ausreicht. Der SBF See gilt für Motor- und Segelboot, der Prüfungsstoff konzentriert sich aber eher auf das Motorboot (mehr Bedeutung gewinnt das Segeln beim SKS, siehe unten).
Der Schein teilt sich auf in Theoriestunden und -prüfung, sowie Praxisstunden mit Fahrprüfung. Ein Teil der Theorie vom SBF Binnen kann für den SBF See angerechnet werden. Das Mindestalter für den Führerschein ist für Segel- und Motorboote 16 Jahre. Vorgelegt werden muss ein Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber und ein gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (letzteres entfällt bei Minderjährigen).
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, benötigen Sie dazu auch das Seefunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) (siehe unten). Wenn Sie gewerblich tätig werden wollen, brauchen Sie ebenfalls Zusatzqualifikationen (siehe unten).
Beim Chartern: Die meisten Charterziele an Meeresküsten erfordern den SBF See sowie das Funkzeugnis SRC. Eine genauere Übersicht zu einzelnen Ländern finden Sie auf unserer FAQ-Seite unter „Welche Lizenz wird benötigt, um eine Yacht zu chartern“. Der SBF See gilt nicht auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Den Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) benötigen Sie, wenn Sie nicht nur auf den führerscheinfreien Binnengewässern fahren und Boote mit Motor über 15 PS (auf dem Rhein schon ab 5 PS) bedienen möchten. Der SBF Binnen ist nicht im SBF See enthalten, er muss extra absolviert werden. Wer den SBF See hat, dem werden aber ein Teil des Fragenkatalogs und die praktische Prüfung anerkannt. Wer überlegt, beide zu machen, für den ist es also vorteilhaft, mit dem SBF See zu beginnen. Der SBF Binnen kann in einer Kombination von Motor und Segel oder in einem der beiden Bereiche absolviert werden.
Mit der Fahrerlaubnis dürfen Sie auf allen Binnenschifffahrtstraßen wie Flüssen, Seen und Kanälen innerhalb des Landes fahren. Er gilt auch im Ausland auf Binnengewässern, da er das International Certificate of Competence (ICC) enthält. Es gibt beim SBF Binnen eine Längenbegrenzung von 20 Metern, auf dem Rhein 15 Meter (ohne Ruder und Bugspriet).
Der Schein teilt sich auf in Theoriestunden und -prüfung, sowie Praxisstunden mit Fahrprüfung. Das Mindestalter für Motorboote ist 16 Jahre, ein Schein unter Segeln ist schon ab 14 Jahren möglich. Vorgelegt werden muss ein Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber und ein gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (letzteres entfällt bei Minderjährigen).
Für die Benutzung von Funkgeräten benötigen Sie im Binnenbereich das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI).
Beim Chartern: Nicht für alle Binnenreviere braucht man den SBF Binnen. In einem guten Teil der Binnenreviere im In- und Ausland können Sie auch ein Boot ohne Führerschein mieten. In Deutschland können Sie Boote mit einer Antriebsmaschine bis 15 PS generell führerscheinfrei fahren (mit Ausnahme des Rheins bis 5 PS und des Bodensees bis 6 PS). In führerscheinfreien Revieren können Sie nach einer ausführlichen Einführung und der Aushändigung eines temporären Charterscheins als Fahrerlaubnis auch ein Boot mit mehr als 15 PS mieten. Eine Übersicht über die führerscheinfreien Reviere finden Sie hier. Wer jedoch diese räumliche Limitierung nicht haben oder nicht gedrosselt fahren möchte, der benötigt den SBF Binnen und das Funkzeugnis UBI. Der Schein ist nicht im SBF See enthalten.
Yachtsuche Binnen
Das Bodenseeschifferpatent
Eine Ausnahme im Binnenbereich bildet der Bodensee, auf dem ein eigener Schein gilt: das Bodenseeschifferpatent. Dafür haben sich die drei angrenzenden Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz auf eigene Vorschriften geeinigt. Es gibt auch hier verschiedene Ausführungen für Motorboote bzw. Segelboote sowie eine Kombination beider. Die Theorie beim Patent deckt auch die des SBF Binnen ab und wird ergänzt durch die regionalen Besonderheiten.
Beim Chartern: Auf dem Bodensee können Sie mit einem Charterschein (siehe unten) Fahrzeuge bis 6 PS führerscheinfrei fahren. Bei mehr als 6 PS braucht es eigentlich ein Bodenseeschifferpatent. Urlauber mit dem SBF Binnen können jedoch ein Ferienpatent beantragen. Es ersetzt das Bodenseeschifferpatent und gilt für vier Wochen. Das können Sie beim Landratsamt Friedrichshafen beantragen, am besten mindestens zwei Wochen vor Abreise.
Weitere und weiterführende Scheine
Charterbescheinigung/Charterschein
Beim Chartern: Eine Charterbescheinigung ermöglicht es Freizeitkapitänen, auch ohne Sportbootführerschein in bestimmten Binnenrevieren ein Boot zu chartern und für den eingetragenen Zeitraum zu fahren. Mit dem Charterschein dürfen Sie maximal 12 km/h mit dem gemieteten Boot fahren. Voraus geht der Charterbescheinigung eine ausführliche Einführung bei der Abnahme des Bootes. Mehr dazu und welche Reviere in Deutschland und Europa ohne Führerschein befahrbar sind, in unserem Blogartikel.
Blogartikel: Boot chartern ohne Führerschein
Sprechfunkzeugnis SRC & UBI
Neben den Sportbootführerscheinen benötigen Sie zumeist auch einen dieser Scheine: Wenn eine Funkanlage an Bord ist, ist auch das Seefunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) oder das Binnenfunkzeugnis UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis) erforderlich. Beide sind international anerkannt. Wer das SRC hat, kann über das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) kommunizieren. Eine Erweiterung ist das LRC (Long Range Certificate), womit der Skipper auf allen Frequenzen und über Satellit funken darf. Wer gleich das LRC absolviert, hat auch das SRC inbegriffen.
Beim Chartern: Auf unserer FAQ-Seite unter „Welche Lizenz wird benötigt, um eine Yacht zu chartern“ finden Sie eine Übersicht über die beliebten Charterländer und ob Sie dort ein Funkzeugnis fürs Chartern benötigen.
Pyroschein
Sind Seenotsignalmittel, wie Signalraketen der Kategorie P2 oder eine Signalpistole (Kaliber 4) an Bord, die dazu dienen, bei Schwierigkeiten auf See Hilfe zu holen, muss neben dem SBF See auch ein Pyroschein vorhanden sein. Es gibt den sogenannten kleinen Pyroschein/Fachkundenachweis (FKN) für Signalraketen und den großen Pyroschein/Sachkundenachweis (SKN) für eine Signalpistole (Kaliber 4). Für den Erwerb einer Signalwaffe ist auch eine Waffenbesitzkarte erforderlich. In den Kursen geht es um das Kennenlernen der Seenotsignale, den praktischen Einsatz an Bord sowie rechtliche Vorschriften. Für Handfackeln, Rauchfackeln sowie Signalgebern ist kein Nachweis erforderlich. Das Mindestalter beträgt für den FKN 16 Jahre und dem SKN 18 Jahre.
Beim Chartern: In Deutschland sind pyrotechnische Signalmittel auf Charterbooten vorgeschrieben. Ist kein Schein vorhanden, bieten Vercharterer auch eine Unterweisung in die Signalmittel an, die belegt werden muss, sodass für das Chartern ein Pyroschein nicht vonnöten ist. Bei einer Signalwaffe an Bord erhält der Charterer für die Dauer des Törns die Waffenbesitzkarte vom Vercharterer. Im Ausland sind diese Scheine beim Chartern nicht erforderlich.
Sportschifferscheine
Die drei folgenden Sportschifferscheine bauen auf dem SBF See auf und sind für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten vorgeschrieben. Für das private Führen von Segel- und Motoryachten außerhalb der Drei-Meilen-Zone sind sie empfehlenswert. Für die internationale Gültigkeit ist in der Regel das International Certificate of Competence (ICC) im Führerschein enthalten.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist umfangreicher als der SBF See und setzt ihn als Basis voraus. Der SKS gilt in Küstengewässern bis 12 Seemeilen und für alle Meere. Er wird für das private Führen von Segel- und Motoryachten empfohlen, besonders für das Segeln auf See, das hier theoretisch wie praktisch stärker vertreten ist als im SBF See. Für gewerbliche Fahrten mit Sportbooten in dieser Zone ist er verpflichtend. Er kann für Motorboot, Segelyacht oder gängiger für beide erbracht werden. In Theorie und Praxis werden die erlangten Grundkenntnisse in Navigation, Wetterkunde, Seemannschaft und Schifffahrtsrecht vertieft. Zur praktischen Prüfung muss man 300 Seemeilen als Besatzungsmitglied auf Yachten in Küstengewässern nachweisen können. Das Mindestalter ist 16 Jahre.
Beim Chartern: Einige Vercharterer verlangen diesen Schein neben dem SBF See für das Chartern von Yachten (besonders Segelyachten) für Seeschifffahrtsstraßen.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein (SSS) baut ebenfalls auf dem SBF See auf und ist verpflichtend für gewerbliche Fahrten mit Sportbooten für einen weiteren Meilenrahmen als der SKS. Er ist gültig für die gesamte Nord-, Ostsee, den Ärmelkanal, die Irische und Schottische See, das Schwarze Meer sowie das Mittelmeer und bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste in allen anderen Meeren. Er befähigt auch zum Führen von Traditionsschiffen. Empfehlenswert ist er auch für das private Führen von Segel- und Motoryachten in dieser Zone. Als Nachweis zur praktischen Prüfung müssen über 1000 gesegelte Seemeilen auf Yachten in küstennahen Gewässern als Wachführer oder dessen Vertreter vorgebracht werden. Die Themen für die theoretische und praktische Prüfung sind nochmal umfangreicher als beim SKS in den Bereichen Navigation, Wetterkunde und Seemannschaft. Genauer geübt werden bei diesem Schein zum Beispiel Führung und Organisation der Crew und der Umgang mit Radar. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Beim Chartern: Privat benötigen Sie diesen Schein nicht zum Chartern.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ermöglicht die gewerbliche Nutzung von Sportbooten für die weltweite Fahrt, wenn die küstennahen Gewässer verlassen werden. Empfehlenswert ist er auch für das private Führen von Segel- und Motoryachten, etwa für Blauwassersegler, Langstreckensegler und Weltumsegler. Voraussetzung ist der Besitz eines Sportseeschifferscheins (SSS). Zwischen dem Erwerb des SSS und der Ausstellung dieses Scheins müssen 1000 Seemeilen auf Yachten auf See als Skipper, Co-Skipper oder Wachführer erbracht werden. Die Themenbereiche der anderen Scheine werden weiter vertieft, zum Beispiel mit astronomischer Navigation, internationalem Seerecht, Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten oder der Umgang mit einem Sextanten. Einen praktischen Teil hinsichtlich Manövern gibt es bei diesem Schein nicht mehr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Beim Chartern: Privat benötigen Sie diesen Schein nicht zum Chartern.
Ob mit oder ohne Führerschein, ob Bootsneuling oder erfahrener Skipper – wir haben ein breites Angebot an Yachten und Charterzielen für unterschiedliche Level auf unserer Webseite. Bootsneulinge ohne Führerschein finden im Bereich Binnen ebenfalls eine Auswahl an Startrevieren im In- und Ausland. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns gern unter info@1a-yachtcharter.de oder per Telefon unter +49 5741 3222690.