Seit dem 01. Januar 2019 gibt es keine Größenbeschränkung mehr für CO₂-Patronen in Rettungswesten. Bei der Mitnahme im Flugzeug muss man dennoch einiges beachten.
Seit 2019 können Automatik-Rettungswesten per Definition im Flugzeug mitgenommen werden
Hintergrund: internationale Vorlagen der ICAO und IATA
Seit dem 1. Januar 2019 ist es möglich, Automatikwesten mit CO₂-Patronen in der Passagierluftfahrt weltweit mit sich zu transportieren. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hatte in ihrem „Dangerous Goods Panel“ beschlossen, die Größenbeschränkung der CO₂-Patronen für Rettungswesten aufzuheben. Vorher lag sie bei max. 28 g/50 ml, welches für die Erwachsenenwesten 150 N und höher zu wenig ist. Die aktuellen Bestimmungen der ICAO finden sich in der ICAO T.I. 2021-2022 (Tabelle 8-1, Artikel 12).
Auch die internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) hat diese Vorgaben übernommen. Sie finden sich in den IATA-Bestimmungen für gefährliche Güter (DGR) (Tabelle 2.3.A, Unterabschnitt 2.3), die ebenfalls jedes Jahr aktualisiert werden.
Demnach darf jeder Fluggast zwei (ICAO) bzw. eine (IATA) Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Eine Volumenbegrenzung von 50 ml/28 g gilt für Rettungswesten nicht mehr, sondern lediglich für andere Geräte. Es ist aber immer eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
In den Bestimmungen heißt es: „die persönliche Sicherheitsausrüstung muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist“. Insofern ist die Art der Beförderung zwar nicht genau definiert, die Patronen müssen aber von der Weste während der Beförderung losgelöst sein.
Umsetzung bei den Fluggesellschaften
Trotz der Vorgaben der internationalen Organisationen können Fluggesellschaften jedoch weitere Einschränkungen für Gepäck und gefährliche Güter festlegen oder auch die Mitnahme verweigern, es besteht keine Beförderungspflicht. Auch der Kapitän kann per Hausrecht die Mitnahme verbieten, ebenso die Bundespolizei an den Flughäfen. Daher kann es vorkommen, dass trotz internationaler Zulassung auf der vorherigen Größenbeschränkung beharrt wird. Die Regelung zur Mitführung findet sich in den einzelnen Richtlinien der Airlines zum Transport von Gefahrengut („dangerous goods“).
Was Sie bei der Mitnahme beachten sollten
- Erkundigen Sie sich auf der Webseite der Airline über deren Regelung zur Mitnahme einer Rettungsweste mit CO₂-Patronen.
- Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich:
- Sofern möglich, melden Sie bei der Buchung die Automatik-Rettungsweste und alle Patronen als Gepäck mit an, sodass es auf dem Ticket eingetragen ist oder Sie eine schriftliche Genehmigung bekommen.
- Einige Fluggesellschaften schreiben, dass sie keine schriftliche Genehmigung im Vorhinein geben und am Check-In die Genehmigung erfolgt. Es kann passieren, dass das Personal am Schalter über die Regelung nicht Bescheid weiß. Drucken Sie sich sicherheitshalber, wenn Sie noch keine Erfahrung hierzu mit der Airline gemacht haben, die FAQs zu den Gefahrengütern von der Webseite der Airline aus.
- Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck: Je nach Airline ist die Mitnahme im Handgepäck und/oder aufgegebenen Gepäck möglich. Am besten mit dem aufgegebenen Gepäck anmelden, falls nicht anders von der Airline vorgeschrieben. Empfehlenswert ist auch, einen Ausdruck mit den Bestimmungen der Airline bzw. eine Kopie der Transporterlaubnis dazuzulegen.
- Art der Aufbewahrung: Patronen müssen losgelöst von der Weste aufbewahrt werden. Packen Sie alle Teile gut erreichbar auf Ihr übriges Gepäck, für Eventualitäten am Check-In und falls das Gepäck vom Sicherheitspersonal kontrolliert wird.
- Erlaubte Anzahl der Teile: In den allermeisten Fällen ist maximal eine Weste pro Person erlaubt sowie zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen.
Links zu den Gefahrengutbestimmungen einiger gängiger Fluggesellschaften
- Air France
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Air France schreibt: „Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.“ (Stand: Mai 2022) Unter „Selbstaufblasende Rettungsmittel“ zu finden:
Air France: Gefahrengutbestimmungen
- Austrian Airlines
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Austrian Airlines schreibt eine Voranmeldung und Transportgenehmigung der Rettungsweste vor (Stand: Mai 2022):
Austrian Airlines: Gefahrengutbestimmungen
- British Airways
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British Airways unter „Selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen“:
British Airways: Gefahrengutbestimmungen
- Condor
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Condor bietet auf seiner Webseite keine konkreten Hinweise zu Rettungswesten. Lediglich zu Lawinenrettungsrucksäcken, die größere Druckgasbehälter enthalten und die ebenfalls so gepackt werden sollen, dass eine unbeabsichtigte Aktivierung unmöglich ist. Informieren Sie sich am besten direkt bei Condor.
Condor: Gefahrengutbestimmungen
- Croatia Airlines
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Croatia Airlines handhabt es wie die Lufthansa, keine schriftliche Genehmigung, sondern Abnahme am Check-In (Stand: Mai 2022).
Croatia Airlines: Gefahrengutbestimmungen
Auf Seite 6 der „Information of dangerous goods, that may be carried under certain conditions“:
- easyJet
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easyJet unter „Kleine, nicht brennbare Gasflaschen“:
easyJet: Gefahrengutbestimmungen
- Lufthansa
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Die Lufthansa schreibt auf ihrer Webseite: „Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.“ (Stand: Mai 2022)
Unter: „Gas“, dann „Gaskartuschen, nicht entflammbar, ungiftig“:
Lufthansa: Gefahrengutbestimmungen
- Ryanair
-
Ryanair unter „Zulässige Gegenstände an Bord“:
Ryan Air: Gefahrengutbestimmungen
Meine Erfahrung :
Patrone und Weste getrennt ins Aufgabegepaäck und auf keinen Fall anmelden!
Alle bisherigen Versuche mit Anmeldung haben erhebliche Mengen Zeit und Nerven gekostet.
Verstehe auch den ganzen Heckmeck darum nicht, schließlich sollten ja sowieso schon ein paar hundert Rettungswesten an Bord sein.;-)